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Ab 2016 strengere Anforderungen bei Reinigung von Kühlanlagen

Für Wartungs- und Reinigungsarbeiten an kühltechnischen Anlagen gelten seit Anfang 2016 strengere Hygienevorschriften. Dies gilt nicht nur für den Bereich Arbeitssicherheit, sondern betrifft auch die Betreiber solcher Anlagen, also unsere Kunden.

Die neue Hygieneverordnung nach VDI 2047/Blatt 2 gibt die Pflichten des Betreibers an:

  • Vor einer Reinigung der kühltechnischen Anlage hat der Betreiber dem Wartungsunternehmen eine Risikobewertung und die letzte wasserbiologische Untersuchung vorzulegen.
  • Ist vor den Wartungsarbeiten eine Absperrung nötig oder sind Hinweisschilder anzubringen, so hat der Betreiber der Anlage für diese nötigen Vorarbeiten zu sorgen.
  • Für die Entsorgung der bei den Wartungs- und Reinigungsarbeiten anfallenden Abfälle hat der Betreiber die entsprechenden Entsorgungsbehälter bereitzustellen.
  • Stellen wir bei unseren Reinigungs- und Wartungsarbeiten eine biologische Verunreinigung fest, so hat der Betreiber einen biologischen Schnelltest durchführen zu lassen.