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Dichtheitskontrolle

Natürlich bieten wir Ihnen auch zertifizierte Dichtheitskontrollen. Unser Betrieb ist zertifiziert nach Artikel 4 der Verordnung (EG) Nr. 303/2008 in der Kategorie 1.
Unsere Dichtheitsprüfung erfolgt gemäß neuer F-Gase-Verordnung (EU) Nr. 517/2014.

Die F-Gase-Verordnung besagt:

Ab April 2014 müssen Betreiber ihre Kälteanlagen regelmäßig warten und auf Dichtheit überprüfen lassen. Diese Pflicht ergibt sich aus der am 16. April 2014 im EU-Amtsblatt veröffentlichten Verordnung über fluorierte Treibhausgase.

Die Verordnung sieht insbesondere vor:

Kontrollen von Kälteanlagen und Klimaanlagen auf Dichtheit durch zertifiziertes Personal bei einer Füllmenge fluorierter Treibhausgase:

5 t CO²-Äquivalente: in Abständen von 12 Monaten (bzw. 10 t in hermetischen Anlagen)

50 t CO²-Äquivalente: in Abständen von 6 Monaten (Erhöhung auf 12 Monate, wenn ein Leckage-Erkennungssystem vorhanden ist)

500 t CO²-Äquivalente: in Abständen von 3 Monaten (Erhöhung auf 6 Monate, wenn ein Leckage-Erkennungssystem vorhanden ist)