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Zertifizierte Dichtheitskontrolle

Natürlich bieten wir Ihnen auch zertifizierte Dichtheitskontrollen. Unser Betrieb ist zertifiziert nach Artikel 4 der Verordnung (EG) Nr. 303/2008 in der Kategorie 1. Unsere Dichtheitsprüfung erfolgt gemäß Verordnung (EG) Nr. 842/2006.

Die F-Gase-Verordnung besagt:

Seit Juli 2007 müssen Betreiber ihre Kälteanlagen regelmäßig warten und auf Dichtheit überprüfen lassen. Diese Pflicht ergibt sich aus der am 14. Juni 2006 im EU-Amtsblatt veröffentlichten Verordnung über fluorierte Treibhausgase. Die Verordnung sieht Kontrollen von Kälteanlagen und Klimaanlagen auf Dichtheit durch zertifiziertes Personal bei einer Füllmenge fluorierte Treibhausgase:

  • 3 kg – 30 kg Kältemittel – in Abständen von 12 Monaten (bzw. 6 kg in hermetischen Anlagen)
  • 30 kg – 300 kg Kältemittel – in Abständen von 6 Monaten (Erhöhung auf 12 Monate, wenn ein Leckage-Erkennungssystem vorhanden ist)
  • über 300 kg Kältemittel – in Abständen von 3 Monaten (Erhöhung auf 6 Monate, wenn ein Leckage-Erkennungssystem vorhanden ist)

Im Rahmen einer Wartung nehmen wir stets auch eine Dichtheitsprüfung vor. Stellen wir Mängel fest, sorgen wir für Abhilfe, damit kein ozonabbauendes Kältemittel in die Umluft gelangen kann.

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